Grunderwerbsteuer 2016: teurer als gedacht

Grunderwerbsteuer 2016: teurer als gedacht

Die neue Grunderwerbsteuer 2016 jagt die Kosten bei Schenkung und Vererbung von Immobilien in die Höhe. Lesen Sie hier, warum Sie in Zukunft mehr bezahlen als gedacht.

Die Grunderwerbsteuer 2016: was Sie wissen müssen

  • Was ist die Grunderwerbsteuer?
  • Wann tritt Sie in Kraft?
  • Welchen Einfluss hat sie auf das Schenken, Erben und Verkaufen von Immobilien
  • Was können Sie tun, um Kosten zu sparen

Die Neuregelung der Grunderwerbsteuer tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Im Grunde weiß man schon lange, was die Eckpunkte dieser Reform sind. Das genaue Ausmaß ist allerdings erst jetzt bekannt geworden. Und eines ist klar: Die Grunderwerbsteuer 2016 wird teurer als gedacht.

Was ist die Grunderwerbsteuer? Die Eckpunkte

Bei Schenkungen oder Erbschaften (also Übertragungen innerhalb der Familie) schlagen die Änderungen besonders zu. Bisher richtete sich die Besteuerung an den (veralteten) Einheitswerten aus. Bisher fielen zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes an. Künftig stellt die Grunderwerbsteuer auf den tatsächlichen Grundstückswert ab.

Schenken und Erben von Immobilien wird 2016 viel teurer

Die Grunderwerbsteuer 2016 richtet sich nach dem tatsächlichen Grundstückswert:

Ab einem Verkehrswert von auf
250.000 Euro 0,5 Prozent
bis 400.000 Euro 2 Prozent
und alles was darüber liegt 3,5 Prozent

Das bedeutet:

Der Stufentarif für unentgeltliche und für teilentgeltliche Erwerbe hinsichtlich des unentgeltlichen Teils stellt sich wie folgt dar: Für die ersten EUR 250.000 fallen 0,5 %, für die nächsten EUR 150.000 2,0 % und darüber hinaus 3,5 % an.

Für die Berechnung des Grundstückswertes gibt es drei Möglichkeiten:

  • PauschalwertmethodeDiese Methode richtet sich nach einer äußerst komplizierten Formel. In dieser werden Grundfläche, Bodenwert, Nutzfläche, Baukostenfaktor in Verbindung mit einem Hochrechnungsfaktor für die Abnutzung gesetzt und so ein Pauschalwert ermittelt. Für nicht Fachkundige, ist die Pauschalwertmethode allerdings kaum zu durchblicken.
  • ImmobilienpreisspiegelDie erste Alternative zur komplexen Pauschalwerterhebung heißt Immobilienpreisspiegel. Dieser wird von der Wirtschaftskammer (ab 2017 dann von einem Preisspiegel der Statistik Austria) abgeleitet. Dies ist aber nur möglich, wenn die Immobilie auch einer bestimmten Objektkategorie zugerechnet werden kann und den dortigen Parametern entspricht.
  • SchätzgutachtenSchlussendlich kann der Grundstückswert auch noch über ein Schätzgutachten ermittelt werden. Dieses muss allerdings von Fachpersonal (Anwälten und Gutachtern) abgesegnet werden und ist daher mit erheblichen Kosten verbunden.

Was können Sie tun, um Kosten zu sparen

Durch die kommende Grunderwerbsteuer sehen sich viele Immobilieninhaber und deren Begünstigten mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Eine Möglichkeit diesen Kosten zu entkommen ist, die Immobilie noch 2015 zu verkaufen und Bargeld zu schenken bzw. zu vererben.

Immobilie verkaufen und Geld vererben

Wenn das Erbe vorgezogen werden soll, ist für eine Schenkung von Bargeld oder einem Sparbuch grundsätzlich keine Steuer oder Gebühr fällig. Es ist jedoch das Schenkungsmeldegesetz zu beachten. Bei Schenkungen im Familienverband sind Schenkungen von € 50T innerhalb von 10 Jahren meldepflichtig, außerhalb des Familienverbandes ab einer Höhe von € 15T. Die Meldeverpflichtung wird durch das Ausfüllen des Formulars „Schenk 1“ und der Übermittlung an das Wohnsitzfinanzamt erfüllt.

Wir beraten Sie gerne – und kostenlos

Bei Bedarf kann diesbezüglich Herr Mag. Christopher Grass kostenlos und rasch die notwendigen Schritte übernehmen und Sie gezielt beraten.

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