Immobilien Steuern 2016: Haben Sie diese Abgaben im Blick?

Immobilien Steuern 2016: Haben Sie diese Abgaben im Blick?

Sie möchten Ihre Immobilien in diesem Jahr verkaufen? Egal, ob Wohnung, Haus oder Grundstück – in Österreich fallen seit 1. Januar die neuen Immobilien Steuern 2016 an. Und diese können Sie vor ungeahnte Kosten stellen. Wir klären Sie über die Neuerungen auf:

Immobilien Steuern 2016: Welche sind es und ab wann gelten sie

 

  • Die höhere Immobilienertragssteuer
  • die Besteuerung auf Veräußerungsgewinn
  • Ab 2016 gilt kein Inflationsausgleichs mehr
  • Höhere Grunderwerbssteuer

 

Die Immobilienertragssteuer wird auf 30 % erhöht

Die Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) wird auf 30 % angehoben. Bei Altfällen kommt es dadurch zu einer Steigerung der effektiven Steuerbelastung von 3,5 % auf 4,2 %, und bei Umwidmungen auf 18 %.

Der Inflationsausgleich fällt weg

Sofern eine Immobilie mindestens zehn Jahre in Ihrem Besitz war, konnte für jedes dieser Jahre ein Inflationsabschlag von zwei Prozent geltend gemacht werden. Durch die neuen “Immobilien Steuern 2016” gibt es diese Begünstigung des Inflationsausgleichs nicht mehr. Dies führt dazu, dass die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung deutlich höher ausfällt als bisher.

Änderungen bei der Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer:

Diese Änderung ist mit Sicherheit eine der weitreichendsten. Bislang galt als Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer der Einheitswert. Dieser Wert beträgt in der Regel rund zehn Prozent des Verkehrswertes. Seit 2016 wird die Grunderwerbsteuer vom deutlich höheren Verkehrswert berechnet. Somit gilt die folgende Staffelung:

Ab einem Verkehrswert von auf
250.000 Euro 0,5 Prozent
bis 400.000 Euro 2 Prozent
und alles was darüber liegt 3,5 Prozent

Die Tabelle aufgeschlüsselt bedeutet: der Stufentarif für unentgeltliche und für teilentgeltliche Erwerbe hinsichtlich des unentgeltlichen Teils stellt sich wie folgt dar: Für die ersten EUR 250.000 fallen 0,5 % (günstiger als bisher), für die nächsten EUR 150.000 2,0 % und darüber hinaus 3,5 % an (hier wurde seitens des Fiskus kräftig angehoben).

Bei einer vorgezogenen Erbschaft, gelten die Werte des Immobilienpreisspiegels der Wirtschaftskammer Österreich als Basis zur Festsetzung des Verkehrswertes. Durch die neuen Steuersätze kommt es nur bei Wohnungen mit einem Wert von bis zu 200.000 Euro zu Ersparnissen bei der Grunderwerbsteuer. Bei teureren Objekten steigt die Grunderwerbssteuer im Vergleich zum jetzt anfallenden Betrag hingegen deutlich an.

Beispiel

Für eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro und einem Einheitswert von 50.000 Euro gilt bei Vererbung an einen direkten Nachfahren (Kind) folgende Regelung:

Bis 31.12.2015

Werte Zahlen
Verkehrtwert 500.000
Einheitswert 50.000
Einheitswert x 3** 150.000
Grunderwerbssteuer 2,0 %
Steuerbelastung 3.000

ab 01.01.2016:

Grunderwerbssteuer Verkehrswert Neue Steuerbelastung
0,5 % anteilig 250.000 1.250 Euro
2,0 % anteilig 150.000 3.000 Euro
3,5 % darüber 100.000 3.500 Euro
Summe bei Verkehrswert 500.000 7.750 Euro

Zusammenfassung der neuen Immobilien Steuern 2016

Die Immo-Ertragssteuer steigt künftig von 25 auf 30 Prozent an. Die Bemessungsgrundlage wird erhöht da der Inflationsabschlag ab dem Jahr 2016 abgeschafft wird. Der Inflationsabschlag von 2 % (bei Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr) fällt weg. Die neue Grunderwerbsteuer wird nicht mehr vom Einheitswert berechnet sondern nun vom deutlich höheren Verkehrswert.

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