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Wohnung geerbt? Das sollten Sie jetzt beachten

Wohnung geerbt? Das sollten Sie jetzt beachten

Sie haben kürzlich eine Wohnung geerbt und wissen nun nicht, was Sie tun sollen? Verkaufen? Vermieten? Welche Steuern fallen an? Wir sagen es Ihnen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Wohnung geerbt haben?

  • Seit 2016 fallen beim Erben von Immobilien neue Steuern an
  • Soll die geerbte Wohnung vermietet oder verkauft werden?
  • Wie Sie das richtige Kaufangebot einholen

Welche Steuern fallen beim Erben einer Wohnung an?

2015 wurde eine neue Steuerreform initiiert, die 2016 in Kraft getreten ist. Österreicher, die eine Wohnung erben, sehen sich seit Anfang des Jahres mit einer höher ausfallenden Grund- bzw. Kapitalertragsteuer konfrontiert.

Was die beiden Steuersätze regeln, möchte ich Ihnen hier nun kurz erklären:

Die Grunderwerbsteuer:

Die Grunderwerbssteuer legt fest, dass Sie als Begünstigter, also als Erbe einer Immobilie, gewisse Abgaben zu leisten haben.

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich:

Ab einem Verkehrswert von auf
250.000 Euro 0,5 Prozent
bis 400.000 Euro 2 Prozent
und alles was darüber liegt 3,5 Prozent

Immobilienertragsteuer:

Der Inflationsabschlag wurde ab dem Jahr 2016 abgeschafft, was eine höhere Bemessungsgrundlage beim Erben einer Immobilie verheißt. Zusätzlich wird die Immo-Ertragsteuer künftig von 25 auf 30 Prozent angehoben.

Geerbte Wohnung vermieten oder verkaufen?

Mal angenommen die geerbte Wohnung wird bereits vermietet. Ist dies der Fall, und Sie haben als Erbe gerade keine finanzielle Not, die Sie vom Verkaufserlös der Wohnung abhängig macht, sollten Sie (unserer Meinung nach) die Vermietung fortsetzen. Eine Weitervermietung der Wohnung stellt eine attraktive (aber vor allem lukrative) Möglichkeit dar, um laufend Miet-Kapital zu erhalten.

Allerdings ist das Vermieten einer Wohnung auch mit Aufwand verbunden. Immerhin müssen Sie oder ein zuständiger Verwalter die Wohnung in Schuss halten und sich um die Immobilie selbst wie auch die Mieter kümmern. Etwaige größere Probleme mit Heizung und Elektrizität oder Sanierungsarbeiten müssen außerdem von Vermieter gedeckt werden, was wiederum oft unvorhergesehene Mehrkosten verursacht. Außerdem ist es Ihre Verantwortung, die jährliche Abrechnung der Betriebskosten mit dem Mieter und die jährliche Dokumentation der Mieteinnahmen vor dem Finanzamt zu arrangieren.

Ist die geerbte Wohnung jedoch NOCH nicht vermietet, würden wir Ihnen einen Verkauf empfehlen. Dieser ist fast immer rentabler als die Vermietung. Sind Sie sicher, dass die geerbte Wohnungen so gut in Schuss ist, dass Sie diese gleich vermieten können? Oder müssen Sie diese erst herrichten – das würde wiederum sehr teuer sein. Darüber hinaus steigen freie Wohnungen fast immer im Wert gegenüber vermieteten Wohnungen. In Ballungszentren und großen Städten kann der Wert-Unterschied einer vermieteten Wohnung zu einer freien Immobilie in guten Lagen bis zu 30 Prozent betragen.

Wenn Sie denken, dass Sie den vorhin erwähnten Herausforderungen gewachsen sind, und Sie keinerlei finanzielle Not sehen, die Wohnung zu verkaufen, sollten Sie Ihre geerbte Wohnung behalten und weiterhin vermieten. Wollen Sie aber schnell an Geld kommen oder einfach keine Scherereien mit der Immobilie haben, legen wir Ihnen einen raschen Verkauf ans Herz.

Immer mehr Erben wollen gleich verkaufen

Wir wissen: Immer mehr Wohnungserben wollen ihre Immobilie verkaufen, um Kosten und Mühen zu sparen. Was ist die geerbte Immobilie der Eltern wert, wie können Sie diese schnell verkaufen? Und welche Steuern sparen Sie dadurch?

Unser Experten-Team von immoankauf.at ist Ihnen gerne dabei behilflich, Sie über etwaige steuerliche Belangen aufzuklären und macht Ihnen obendrein umgehend ein 100 % faires Angebot zu ihrer geerbten Wohnung – schnell, unkompliziert und transparent.