Haus verkaufen steuern 2017

Beim Haus verkaufen Steuern beachten – hierauf ist zu achten

Beim Haus verkaufen Steuern beachten – hierauf ist zu achten

Warum Sie 2017 beim Haus verkaufen Steuern beachten müssen, sagen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Mit 1. Januar des letzten Jahres ist eine Änderung des Immobiliensteuergesetzes in Kraft getreten. Auch 2017 haben diese Änderungen noch Gültigkeit. Damit Sie nicht auf einmal vor ungeahnte Kosten gestellt werden, haben wir die Eckdaten hier für Sie aufbereitet.

Beim Haus verkaufen Steuern beachten: Aber welche?

 

  • Die höher ausfallende Immobilienertragssteuer
  • die Besteuerung auf Veräußerungsgewinn
  • Der weggefallene Inflationsausgleich
  • Die höhere Grunderwerbssteuer

Besonders zu Jahresbeginn melden sich immer wieder Immobilienbesitzer und wollen von uns wissen, ob es neue Immobiliensteuern zu beachten gibt, wenn sie jetzt ihr Haus verkaufen. Für uns ist das ein klares Zeichen: die Immobilienbesitzer verlieren den Überblick und haben Angst.

Wir legen jedem Kunden ans Herz, sich vor einem möglichen Verkauf bzw. einem Erbantritt mit späterem Verkauf über die neuen Regelungen genau zu informieren. Im Ernstfall sollte sogar ein Steuerberater hinzugezogen werden. Wer sein Haus verkaufen möchte, muss einfach schon im Vorfeld kompetent beraten werden. Gehen Sie keinesfalls überhastet einen Kaufvertrag ein!

Wir von immoankauf.at informieren unsere Kunden im Regelfall bei unseren Besichtigungsterminen über etwaige Steuern, die es bei einem Verkauf zu beachten gilt.

Immobiliensteuern 2017 beim Haus verkaufen

 

Die Immo-Ertragssteuer hat sich geändert. Was bedeutet das?

Die Immo-Ertragssteuer ist bereits letztes Jahr von 25 auf 30 Prozent angestiegen.
Zudem wurde die Bemessungsgrundlage erhöht, da der Inflationsabschlag abgeschafft wurde.
Und die Grunderwerbsteuer wird nicht mehr – wie noch vor 2016 – vom Einheitswert berechnet sondern nun vom deutlich höheren Verkehrswert.

Alle Details lesen Sie hier.

Wie kann ich beim Haus verkaufen Steuern sparen?

Hierzu muss jeder Fall individuell betrachtet werden. In erster Linie ist aber zwischen Alt- und Neufall zu unterscheiden. Beim Altfall hält sich die steuerliche Belastung in Grenzen, beim Neufall muss versucht werden, den Gewinn so weit wie möglich zu reduzieren. Außerdem kann es bei gewissen Hauptwohnsitzen zu etwaigen Befreiungen kommen.

Kleiner Tipp noch: Belege über Kaufspesen (z. B. Umbauarbeiten) sind unbedingt aufzuheben! Es ist nämlich möglich, größere Renovierungen oder Erneuerungen vom Gewinn abzuziehen. Hierzu müssen aber eben die Belege vorhanden sein.

Wieso Sie beim Verkauf an immoankauf.at sparen

Leider ist es nicht so, dass wir Sie von Ihrer Steuerpflicht entheben können. Aber: wir können zumindest Transparenz in den Steuerdschungel bringen. Wir klären Sie vor einem Verkauf an uns auf, welche Steuern auf Sie zukommen werden und was sonst noch im Auge behalten werden muss.

Was Sie auf jeden Fall sparen: Zeit und Mühe. Denn immoankauf.at stützt sich auf ein Direktankaufssystem. Das heißt wir kaufen Ihr Haus, so wie es ist, an. Sie müssen weder einen Makler einschalten noch selbst irgendwelche Inserate schalten. Verlangen Sie einfach noch heute Ihr individuelles Kaufanbot.