Energieausweis beim Wohnung verkaufen

Energieausweis beim Wohnung verkaufen

In diesem Artikel aus unserem Immobilien-Lexikon lesen Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Energieausweis. Z.B. erfahren Sie hier wann Sie einen Energieausweis benötigen, wie die gesetzlichen Grundlagen lauten und welche Rolle der Energieausweis beim Wohnung verkaufen spielt.

Energieausweis beim Wohnung verkaufen:

 

  • Was ist ein Energieausweis?
  • Wer stellt einen Energieausweis aus?
  • Wann benötige ich einen Energieausweis?
  • Brauche ich Energieausweis beim Wohnung verkaufen
  • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
  • Welche Kosten entstehen für mich?
  • Was genau steht in einem Energieausweis?

 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist vergleichbar mit dem Typenschein Ihres Autos. In diesem finden sich die wichtigsten Eckdaten Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung:

  • z.B zu erwartende Heizenergieverbrauch.
  • Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf).
  • Sowie seit 2012 der “Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor” (fGEE), der einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude darstellt

 

Wer stellt den Energieausweis aus?

Der Energieausweis muss in jedem Fall von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden. Eine Liste dieser Personen wird vom Portal energieausweis.at ausgegeben.

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird bei ALLEN neuen Gebäuden benötigt, und er muss bereits beim behördlichen Bauverfahren vorhanden sein. Auch wenn sie sanieren, umbauen oder einen Ausbau vornehmen, müssen Sie einen Energieausweis vorweisen können.
Und auch bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung Ihres Hauses müssen Sie “ihn” vorlegen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal zehn Jahre. Alte Energieausweise ohne Gesamtenergieeffizienzfaktor behalten ihre Gültigkeit bis zu 10 Jahre.

Energieausweis beim Wohnung oder Haus verkaufen

Käufer oder Mieter können zwei Rechte einfordern: Die Vorlage eines Energieausweises vor dem Vertragsabschluss und die Übergabe eines Energieausweises (eine vollständige Kopie ist auch erlaubt) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Für Einfamilienhäuser gilt, dass der Ausweisaussteller einen Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Gebäudes (hinsichtlich Größe, Energieeffizienz, Lage etc.) ausstellt.

Was kostet mich die Erstellung?

Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Jeder Ersteller verhandeln seine Preise direkt mit seinen Bittstellern. Je nach Größe des Objekts kann der Kaufpreis stark variieren. Besonders bei Altbauten mit vielen Bauteilen und schlechten Plänen ist der Aufwand und die damit verbundenen Kosten viel höher.

Insgesamt gesehen ist aber das Risiko, keinen Energieausweis vorzulegen, viel zu hoch im Vergleich zu den Kosten für die Ausweiserstellung. Wenn Sie ein Objekt verkaufen oder vermieten wollen, sollten Sie also auf jeden Fall einen Ausweis vorlegen, um etwaige nachfolgende Forderungen zu vermeiden.

Was steht in einem Energieausweis?

Spezifische Kennwerte sind unter anderem:

  • Spezfischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl)
  • Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (standortbezogen)
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE
  • Endenergiebedarf
  • Brutto-Grundfläche
  • Kompaktheit (A/V-Verhältnis)
  • Klimaregion
  • Klimadaten

Mehr Infos zu den einzelnen Daten erhalten Sie hier.