nachlass testament erbrecht 2017

Erbrecht 2017 – Wichtiges, wenn Sie eine Wohnung vererben

Erbrecht 2017 – Wichtiges, wenn Sie eine Wohnung vererben

Welche Änderungen im Erbrecht 2017 stehen an? Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist, wenn Sie eine Wohnung vererben oder eine Immobilie erben.

Erbrecht 2017 – das Erbrechts-Änderungsgesetz schnell erklärt

Mit 1. Jänner 2017 tritt das neue Erbrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Betroffene der Reform sind vor allem Lebensgefährten, eingetragene Partner, geschiedene Partner, Pflichtteilsberechtigte und die Bereiche “Testament”, “unentgeltliche Pflege” und “Gründe für Enterbung”.

Die wichtigsten Änderungen für Immobilienbesitzer im Erbrecht 2017 im Überblick:

Das Erbrechts-Änderungsgesetz bringt…

  • Allgemeine Änderungen
  • Änderungen im Wohnrecht nach einem Todesfall
  • Neue Vorschriften für die Vererbung von Ehegattenwohnungseigentum
  • Neue Steuern beim Immobilien erben bzw. Wohnung vererben

 

Allgemeine Änderungen im Erbrecht 2017

Ein am Computer verfasstes Testament wird ab 2017 erstmals als letztwillige Verfügung akzeptiert. Damit das elektronische Testament gültig ist, wird eine Bezeugung von drei unterschiedlichen Zeugen vorausgesetzt. Das heißt: Drei gleichzeitig anwesende Zeugen müssen unterschreiben und bekräftigen, dass es sich bei der Erklärung um den letzten Willen der besagten Person handelt.

“Bis dass der Tod sie scheidet” war gestern.

Sollte noch vor dem Tod des Erblassers ein Scheidungsfall eintreten, wird es künftig nicht mehr nötig sein, das Testament aufzuheben. Der Widerruf eines Testaments im Falle einer Scheidung tritt nämlich ab 2017 automatisch in Kraft.

Das außerordentliche Erbrecht für Lebensgefährten:

Lebensgefährten erhalten mit der neuen Gesetzesänderung ein außerordentliches Erbrecht, sofern es keine gesetzlichen Erben gibt. Ihnen steht für ein Jahr die gemeinsame Wohnung und der Hausrat zu.

Eingetragene Partnerschaften werden Ehegatten gleichgestellt.

Für viele ohnehin schon längst überflüssig, nun aber auch gesetzlich niedergeschrieben: Vor dem Gesetz sind eingetragene Partnerschaften Ehegatten künftig gleichgestellt.

Das Pflegevermächtnis

Wer in den letzten drei Jahren (und davon mindestens 6 Monate) vor dem Tod des Erblassers diesen unentgeltlich gepflegt hat, wird im Erbrecht gesondert berücksichtigt.
Voraussetzung: Es muss in einem mehr als geringfügigen Ausmaß geschehen.
Das bedeutet: Der Verstorbene muss vor seinem Tod mindestens sechs Monate – durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat – von der begünstigten Person gepflegt worden sein. Hierfür darf der Begünstigte KEINE angemessene Bezahlung bekommen haben.

Auch der Pflichtanteil wird reformiert.

Die Pflichtteilsberechtigung der Vorfahren (Eltern) wird aufgehoben. Das bedeutet: Insbesondere der Pflichtteil für Eltern wird abgeschafft.

Erleichterungen gibt es auch für Familienmitglieder, die einen Betrieb erben. So kann der Pflichtteil bis zu zehn Jahre gestundet werden. Damit sollen Betriebsübergaben bei Familienunternehmen erleichtert werden. Allerdings beträgt die jährliche Verzinsung dafür vier Prozent.

Sämtliche Zuwendungen unter Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten des Vererbenden werden künftig berücksichtigt. Wenn etwa eines von zwei Geschwistern bereits eine Wohnung bekommen hat, dann wird das beim Pflichtteil aliquod angerechnet.

Änderungen bei der Enterbung:

Ab 2017 hat man auch mehr Möglichkeiten jemanden zu enterben.

Neue Gründe für eine Enterbung sind z. B.:

  • grobe Verletzung von Pflichten, die aus dem Eltern-Kind-Verhältnis resultieren
  • Und Straftaten gegen nahe Angehörige, wenn diese zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe führen.

Wenn Sie bereits ein Testament oder eine Stiftungserklärung aufgesetzt haben oder dies noch in diesem Jahr tun wollen, sollten Sie sowohl einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuziehen als auch einen Steuerberater. Dieser kann die steuerlichen Konsequenzen der Erbschaftsüberlegungen optimieren.

Eheliches Vorausvermächtnis und Ehegattenwohnungseigentum:

Dem Ehegatten wird in Zukunft als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen, zugeschrieben. Außerdem wandern die zum ehelichen Haushalt gehörenden “beweglichen Sachen” in seinen Besitz über, soweit sie zu dessen Fortführung nach den bisherigen Lebensverhältnissen erforderlich sind.

Wohnrecht nach dem Tod nur für EINE Immobilie:

Das Wohnrecht bezieht sich nur auf eine Wohnung/Immobilie, in der das Paar beim Tod des Erblassers (also des Vererbenden) gewohnt hat. Das Recht ist vom tatsächlichen Bedarf des Ehegatten unabhängig und erlischt auch bei Wiederverheiratung nicht.

Das Wohnungseigentumsgesetz bei der Vererbung von Ehegattenwohnungseigentum:

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält besondere Vorschriften für die Vererbung von Ehegattenwohnungseigentum. Für den Fall, dass der Ehegatte nicht ohnehin schon durch das Testaments oder einen Erbvertrag begünstigt wird und die Wohnung erbt, wird der Ehegatte Vindikationslegatar.
Das bedeutet, dass der Anteil des verstorbenen Ehepartners als gesetzliches Vermächtnis unmittelbar ins Eigentum überwandert.

Welche Steuern fallen 2017 beim Erben einer Wohnung an?

Bereits 2015 wurde eine neue Steuerreform initiiert. Diese ist 2016 in Kraft getreten und wird 2017 weitergeführt. Wer in Österreich also eine Immobilie erbt, wird mit der Grund- bzw. Kapitalertragsteuer konfrontiert.

Die Grunderwerbsteuer:

Die Grunderwerbssteuer legt fest, dass Sie als Begünstigter, also als Erbe einer Immobilie, gewisse Abgaben zu leisten haben.

Die Grunderwerbsteuer beläuft sich:

Ab einem Verkehrswert von auf
250.000 Euro 0,5 Prozent
bis 400.000 Euro 2 Prozent
und alles was darüber liegt 3,5 Prozent

Immobilienertragsteuer:

Der Inflationsabschlag wurde ab dem Jahr 2016 abgeschafft, was eine höhere Bemessungsgrundlage beim Erben einer Immobilie verheißt. Zusätzlich wird die Immo-Ertragsteuer künftig von 25 auf 30 Prozent angehoben.

Zusatz: Bei Schenkungen und testamentarischen Übertragungen von Grundstücken und
Immobilien an gemeinnützige Organisationen entfällt sowohl die
Grunderwerbsteuer als auch die Grundbucheintragungsgebühr. Diese Regelung gilt
auch bei Spenden von Immobilien und Grundstücken.

 

 

Sie haben eine Immobilie geerbt und wollen diese verkaufen?

 

Sparen Sie sich sämtliche mühseligen Arbeitsschritte im Immobilienverkauf.
Wir kaufen Ihre Immobilie schnell, fair und absolut sicher.
Fordern Sie noch heute ein kostenloses Angebot an!