Haus geerbt: Achtung vor neuen Steuern & Richtlinien
Wenn Sie kürzlich ein Haus geerbt haben, müssen Sie nun einige Dinge beachten. Gerade in diesem Jahr gab es einige steuerliche sowie rechtliche Themen, die sich geändert haben. Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer – welche Steuern fallen wann an? Was können Sie tun, um möglichst viel Aufwand und Geld zu sparen? Wir sagen es Ihnen.
Haus geerbt – was muss ich beachten?
- Seit 1. Jänner 2016 fallen beim Erben von Immobilien neue Steuern an
- Was sollen Sie mit Ihrem geerbten Haus tun?
- Haus verkaufen und Erben ausbezahlen
- Gratis Immobilien-Richtlinien 2016 eBook
Warum das Erbe in Österreich oft eine Bürde ist.
In rund 70 % der aufgesetzten Testamente in Österreich sind Immobilien festgesetzt, besonders Häuser sind ein beliebtes Erbe. Nicht selten allerdings treten während und nach dem Erbinanspruchnahme-Verfahren ungeahnte Hürden und Probleme auf. Gutachter- und Anwaltskosten sowie Erbschaftssteuern und laufende Kredite können das Erbe oft zu einer Bürde machen.
Welche Steuern fallen beim Haus erben an?
Seit 1.1.2016 gelten in Österreich neue Erbschaftsrichtlinien. Österreicher, die ein Haus geerbt haben, sehen sich nun mit einer geänderten, oft höher ausfallenden, Grund- bzw. Kapitalertragsteuer konfrontiert.
Was ist die Grunderwerbsteuer & wann fällt Sie an?
Die Grunderwerbssteuer legt fest, dass Sie wenn Sie das Haus geerbt haben (z. B. von Ihren Eltern), gewisse Abgaben zu leisten haben.
Die Grunderwerbsteuer 2016 beläuft sich:
Ab einem Verkehrswert von | auf |
---|---|
250.000 Euro | 0,5 Prozent |
bis 400.000 Euro | 2 Prozent |
und alles was darüber liegt | 3,5 Prozent |
Übersetzt bedeutet dieser Stufentarif, dass für die ersten EUR 250.000 fallen 0,5 % anfallen – das ist sogar günstiger als zuvor, für die nächsten EUR 150.000 fallen 2,0 % an und darüber hinaus 3,5 % an.
Hier ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung:
Für das Haus Ihrer Eltern mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro und einem Einheitswert von 50.000 Euro gilt bei Vererbung Sie als direkten Nachfahren folgende Regelung:
Grunderwerbssteuer | Verkehrswert | Neue Steuerbelastung |
---|---|---|
0,5 % | anteilig 250.000 | 1.250 Euro |
2,0 % | anteilig 150.000 | 3.000 |
3,5% | darüber 100.000 | 3.500 Euro |
Summe bei Verkehrswert | 500.000 | 7.750 Euro |
*Bemessen werden diese steuerlichen Abgaben künftig nach dem Verkehrswert, welcher derzeit den dreifachen Einheitswert darstellt.
Auch die Immobilienertragssteuer wird neu bemessen
Eine weitere Änderung beim Hauserbe ergibt der Wegfall des Inflationsabschlags, dieser wurde ebenfalls mit 1. Jänner 2016 abgeschafft. Durch die Abschaffung wird nun eine höhere Bemessungsgrundlage beim Erben einer Immobilie bewirkt. Gepaart mit der von 25 auf 30 Prozent angehobenen Immobilienertragsteuer. Bei Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr kann bis 31.12.2015 der Inflationsabschlag mit 2 % p.a. angesetzt werden.
Unsere Tipps für Ihr Erbe
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- Schnelle Klärung des Testaments mit Notar
Auf zum Notar! Unter den Erben kann schnell Uneinigkeit entstehen, ob das vererbte Haus verkauft werden soll oder ob sich ein Familienmitglied findet, das drin wohnen bleibt. Ein Notar kann Ihnen das Testament und die mit dem Erbe verbundenen Pflichten sicherlich erklären.
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- Ein Testamentvollstrecker für besondere Umstände
Gerade wenn es zu Streit kommt oder wenn der Begünstigte minderjährig oder bevormundet ist, sollten Sie, wenn Sie die Vererbenden sind, einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der den Nachlass verwalten kann und Ihren letzten Willen durchsetzen kann.
Erbstreit aus dem Weg gehen: Haus verkaufen und Erbe ausbezahlen
Ein Todesfall in der Familie bedeutet oft nicht nur einen menschlichen Verlust, sondern oft auch ernsthafte finanzielle Notstände. Wir wollen helfen: Denn gerade wenn es finanziell eng wird, kann ein Erbstreit das Familienglück noch weiter schädigen. Um dem entgegenzuwirken, bieten wir eine lukrative und effiziente Lösung an: unser Sale & Rent back Service bei geerbten Immobilien.
Wie kann Sale & Rent back beim Erbe helfen?
Bei einem ungleichen Immobilien-Erbe und damit verbundener Uneinigkeit in der Verwaltung des Erbes, also wenn zum Beispiel ein Erbe ausbezahlt werden möchte und der andere Erbe die Immobilie aber behalten möchte, das nötige Geld für die Ausbezahlung nicht hat, ist es durch S&RB möglich, die Immobilie zu verkaufen, aber drin wohnen zu bleiben. Der eine Erbe kann durch einen Verkauf ausbezahlt werden, während der andere durch einen Mietvertrag weiter in dem Haus wohnen bleiben kann und ggf. sogar ein Rückkaufrecht eingeräumt bekommt.
Neue Immobilien-Richtlinien für Erben als gratis PDF
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