Wohnung verkaufen und zurückmieten – so geht’s!

Wohnung verkaufen und zurückmieten – so geht’s!

Sie denken darüber nach, Ihre Wohnung zu verkaufen, aber bis auf Weiteres darin wohnen zu bleiben? Geht das denn überhaupt? Profitiert der Käufer der Wohnung gar davon? Und was wäre steuerlich zu beachten? Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema “Wohnung verkaufen und zurückmieten”.

Nicht selten zwingen finanzielle Engpässe Eigentümer zum Immobilienverkauf, andere Haus- oder Wohnungsbesitzer wollen ihre Wohnung einfach so loswerden. Doch das Eigenheim zu verlassen, fällt schlussendlich schwerer als man denkt: zu viele Erinnerungen, zu viele Gefühle wohnen in der Immobilie. Die Lösung heißt: Wohnung verkaufen und zurückmieten – ein gängiges Verkaufsmodell, das dank immoankauf.at nun endlich auch in Österreich möglich ist.

So können Sie Ihre Wohnung verkaufen und zurückmieten

Alles über:

  • Die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten
  • Was Sie steuerlich beachten müssen
  • An wen es sich zu wenden gilt

 

Wohnung verkaufen und zurückmieten: Ihre Möglichkeiten

Es gibt viele Varianten, Ihre Wohnung zu verkaufen, im Anschluss daran jedoch noch einige Jahre weiter drin wohnen zu bleiben. Die gängigsten Möglichkeiten sind…

Der Verkauf mit anschließendem Mietvertrag

Der Verkauf mit Mietvertrag ist eine ebenso unkomplizierte wie effiziente Abwicklungsmethode. Der Eigentümer der Immobilie verkauft seinen Besitz zu den besten Marktkonditionen (meist wird die Wohnung sogar unter dem Marktpreis verkauft) und schließt anschließend mit dem Käufer einen Mietvertrag ab, dieser kann entweder befristet oder unbefristet sein.

Darüber hinaus bleiben die Möglichkeiten, in denen…

  • der Verkauf gegen Barzahlung abgewickelt wird und über einen notariellen Kaufvertrag abgesichert wird.
  • der Mietvertrag befristet oder unbefristet mit abgesichertem Wohnrecht abgeschlossen wird.

 

Welche Steuern gilt es zu beachten?

Bei Wohnung verkaufen und zurückmieten ist vom Rechtsanwalt ein ganz normaler Immobilien-Kaufvertrag aufzusetzen. Gleichzeitig ist ein Mietvertrag mit der Käuferin und dem vorherigen Eigentümer abzuschließen.

Achtung: Auch im Falle eines Verkaufs mit anschließender Rückmietung steht der Fiskus vor der Tür. Wenn Sie nämlich Ihre Wohnung verkaufen und zurückmieten, wird der Hauptwohnsitz nicht aufgegeben. In diesem Fall kann in Bezug auf Immobilienertragsteuer keine „Hauptwohnsitzbefreiung“ angewendet werden. Es muss allerdings vom Verkäufer, also Ihnen, eine Immobilienertragssteuer entrichtet werden. Die Höhe der ImmoESt richtet sich nach dem Kaufdatum der Wohnung. Vor dem 01.04.2002 handelt es sich um einen sogenannten „Altfall“, nach dem 1.4.2002 um einen Neufall. Mehr dazu hier.

  • Im Altfall war es bisher so, dass die ImmoEst vom Verkaufspreis berechnet wurde. Im Jahr 2015 beträgt sie noch 3,5 %, ab 2016 erhöht sich der Satz auf 4,2 %.
  • Beim Neufall wird der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten (zuzüglich Kaufnebenspesen) und Verkaufspreis mit einer Steuer von 25 % belegt, der Steuersatz erhöht sich ab dem Jahr 2016 auf 30 %.)

Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages (= Gewinn des Wohnungsverkaufes) empfehlen wir Ihnen, wegen der Komplexität der Berechnung einen Steuerberater hinzuzuziehen. Mag. Christopher Grass, Partner der Immoankauf.at Wirtschaftstreuhänder, hilft Ihnen hier gerne weiter und kann Ihnen rasch sowie kostenlos die Höhe der Steuer berechnen.

Wir kaufen Ihre Wohnung – Sie können darin wohnen bleiben!

Sie wollen Ihre Wohnung möglichst schnell und sicher verkaufen, Ihr Zuhause aber nicht aufgeben? Dann melden Sie sich bei uns: Wir bewerten Ihre Immobilie, machen Ihnen ein faires Angebot und kaufen Ihre Wohnung so wie sie ist. Zeitgleich einigen wir uns über die Konditionen und vereinbaren einen fixen Mietvertrag. So verkaufen Sie Ihre Immobilie, und mieten ein Zuhause.

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