Immobilien verkaufen: besser noch 2015!

Immobilien verkaufen: besser noch 2015!

Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus bzw. eine andere Immobilie verkaufen? Dann sollten Sie sich sputen, denn neue Steuern werden Sie 2016 vor ungeahnte Kosten stellen. Lesen Sie hier, warum Sie Immobilien besser noch in diesem Jahr verkaufen sollten.

Neue Steuern: Besser noch 2015 Ihre Immobilien verkaufen

  • Höhere Immobilienertragssteuer ab 2016
  • Neue Besteuerung auf Veräußerungsgewinn
  • Wegfall des Inflationsausgleichs
  • Höhere Grunderwerbssteuer für Erben und Käufer

Der Fiskus bei Ihnen zu Hause

2016 müssen sich Grundverkäufer, Erben und Immobilienverkäufer warm anziehen. Gründe hierfür sind sowohl eine höhere Immobilienertragssteuer als auch mehr Grunderwerbssteuer, die vor allem Erben und Käufer betrifft.

Im Grunde bedeutet das, dass es ab 1. Jänner 2016 teurer wird, Wohnungen, Häuser oder Grundstücke zu verkaufen. Aber auch diese zu verschenken oder zu vererben geht mehr ins Geld als bisher. Wenn Sie also Ihre Immobilien in absehbarer Zeit loswerden wollen, sollten Sie das möglichst noch vor dem Jahreswechsel tun. Danach wird die steuerliche Belastung in jedem Fall größer.

Veräußerungsgewinn: die neue Besteuerung

Bisher, und auch bis zum Jahreswechsel, galt für den Verkäufer folgende steuerliche Regelung: Beim Verkauf einer Immobilie fällt ein Veräußerungsgewinn (Kaufpreis abzüglich Anschaffungspreis) an. Der Veräußerungsgewinn wird mit 25 Prozent besteuert. Erfolgte der Kauf der Immobilie nach 1. April 2002, konnten zusätzlich noch weitere steuerliche Begünstigungen geltend gemacht werden.

Auch der Inflationsausgleich fällt weg

Wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre im eigenen Besitz war, kann für jedes Jahr kann ein Inflationsabschlag von zwei Prozent geltend gemacht werden. Dieser Inflationsabschlag ist mit 50 Prozent begrenzt. Der Mindeststeuersatz beim Verkauf von Wohnungen beträgt jetzt also 12,5 Prozent (50 Prozent von 25 Prozent Immobilienertragsteuer).

Ab kommendem Jahr wird es jedoch die Begünstigung durch den Inflationsausgleich nicht mehr geben. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung wird also deutlich höher ausfallen, nicht gerade zur Freude der Verkäufer. Darüber hinaus wird die Immobilienertragssteuer von 25 auf 30 Prozent erhöht.

Neue Steuern für Erben und Käufer

Aber auch Käufer und Erben werden ab dem kommenden Jahr für den Erwerb von Immobilien mehr entlohnen müssen. Bislang galt als Basis für die Berechnung der Grunderwerbsteuer der Einheitswert. Dieser Wert beträgt in der Regel rund zehn Prozent des Verkehrswertes. Ab 2016 ändert sich dies aber und die Grunderwerbsteuer wird vom deutlich höheren Verkehrswert berechnet.

Im Falle einer Schenkung unter Lebenden in der Familie, also eine vorgezogene Erbschaft, gelten die Werte des Immobilienpreisspiegels der Wirtschaftskammer Österreich als Basis zur Festsetzung des Verkehrswertes. Durch die neuen Steuersätze kommt es nur bei Wohnungen mit einem Wert von bis zu 200.000 Euro zu Ersparnissen bei der Grunderwerbsteuer. Bei teureren Objekten steigt die Grunderwerbssteuer im Vergleich zum jetzt anfallenden Betrag hingegen deutlich an.

Die neue Besteuerung

Steuersatz: Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert

  • von 0 bis 250.000 Euro 0,50%
  • von 250.001 bis 400.000 Euro 2%
  • ab 400.000 Euro 3,50%

Fazit:

Sie sehen also, 2016 ändert sich einiges und der Verkauf einer Immobilie, aber auch der Erwerb dieser kann um einiges teurer werden. Durch die neuen Steuersätze sehen sich viele Immobilienverkäufer mit ungeahnten Kosten bzw. geldlichen Einbußen konfrontiert. Wir helfen Kunden dabei, den Überblick über den Paragrafen- und Steuer-Dschungel zu behalten und beraten sie effizient im Verkaufsprozess.

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