Wohnung vererben Österreich: Welche Steuern fallen an?

Wohnung vererben Österreich: Welche Steuern fallen an?

Sie besitzen eine Wohnung und möchten sichergehen, dass diese kostengünstig und möglichst ohne viel Aufwand an Ihre Erben übergeht? Sie wollen eine Wohnung vererben wissen aber nicht genau, welche Steuern Sie im Auge haben müssen? Dann sind Sie hier genau richtig:

Wir bieten Ihnen Expertentipps, die Sie beim Vererben Ihrer Wohnung in jedem Fall beachten sollten.

Wohnung vererben Österreich: Unsere Experten-Tipps für Ihre Sicherheit

Lesen Sie hier:

  • Wie sich die Steuerreform 2015 auf das Vererben und Erben von Immobilien auswirkt
  • Alles zum Thema Grunderwerbsteuer und Immobilienertragssteuer
  • An wen Sie sich wenden können, um die Nachlassverwaltung zu regeln

Immer mehr Häuser und Wohnungen werden in Österreich vererbt. In rund 70 % der Fälle sind Immobilien Teil eines Testaments. Nicht selten allerdings treten im Zuge der Erbinanspruchnahme ungeahnte Hürden und Probleme auf. Erbstreitigkeiten, Steuern, hohe Gutachterkosten und rechtliche Bedingungen machen das Erbe oft zu einer Bürde. Eine frühzeitige und einvernehmliche Lösung muss her, um Zeit und Ärger zu sparen. Unsere Tipps helfen dabei:

Welche Steuern werden wann fällig?

Die 2015 beschlossene Steuerreform wirft nach wie vor viele Fragen auf. Österreicher, die Ihre Wohnung vererben möchten, suchen vermehrt Rat bei Steuerberatern und Notaren. Grund dafür sind Unsicherheiten bei der nun höher ausfallenden Grund- bzw. Kapitalertragsteuer.

Beispiele zu Grund- bzw. Kapitalertragsteuer beim Erben

Grunderwerbsteuer: Wollen Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus vererben bzw. verschenken, zahlt der Begünstigte in Zukunft (ab 1. Jänner 2016) eine Grunderwerbssteuer:

Diese beläuft sich…

Ab einem Verkehrswert von auf
250.000 Euro 0,5 Prozent
bis 400.000 Euro 2 Prozent
und alles was darüber liegt 3,5 Prozent

Beispiel

Für eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro und einem Einheitswert von 50.000 Euro gilt bei Vererbung an einen direkten Nachfahren (Kind) folgende Regelung:

Bis 31.12.2015

Werte Zahlen
Verkehrtwert 500.000
Einheitswert 50.000
Einheitswert x 3** 150.000
Grunderwerbssteuer 2,0 %
Steuerbelastung 3.000

ab 01.01.2016:

Grunderwerbssteuer Verkehrswert Neue Steuerbelastung
0,5 % anteilig 250.000 1.250 Euro
2,0 % anteilig 150.000 3.000
3,5% darüber 100.000 3.500 Euro
Summe bei Verkehrswert 500.000 7.750 Euro

**Bemessen werden diese steuerlichen Abgaben künftig nach dem Verkehrswert, welcher derzeit den dreifachen Einheitswert darstellt.

Immobilienertragssteuer: Die Immo-Ertragssteuer steigt künftig von 25 auf 30 Prozent an. Die Bemessungsgrundlage wird erhöht da der Inflationsabschlag ab dem Jahr 2016 abgeschafft wird. Bei Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr kann bis 31.12.2015 der Inflationsabschlag mit 2 % p.a. angesetzt werden.

Hilfe suchen bei der Nachlassverwaltung:

Unter den Erben kann schnell Uneinigkeit entstehen, ob die vererbte Immobilie verkauft werden soll oder ob sich ein Familienmitglied findet, das drin wohnen bleibt. Im Falle eines Streits oder unter besonderen Umständen, z.B. wenn der Erbe minderjährig oder bevormundet ist, sollten die Vererbenden einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Dieser verwaltet den Nachlass und setzt den letzten Willen des Testamentsverfassers durch.

Im Zuge der neuen Steuerreform empfiehlt es sich außerdem einen Steuerberater aufzusuchen und auch den Gang zum Notar zu machen, um mögliche spätere Fragen in Bezug auf das Erbe schon im Vorhinein zu klären.

Wir kaufen Ihre Vererbte Wohnung

Sie haben kürzlich eine Immobilie geerbt oder diesegeschenkt bekommen? Diese wollen Sie noch vor der neuen Steuerreform verkaufen? Dann melden Sie sich bei uns. Unsere Immobilienexperten helfen Ihnen dabei, Ihre Erbschaft zu bewerten und machen Ihnen schnell ein faires und transparentes Kaufangebot. Sparen Sie sich mit immoankauf.at den Makler!