Kreditantrag neue eu richtlinie 2016

Immobilien Richtlinie 2016 macht den Weg zum Kredit zum Hürdenlauf

Immobilien Richtlinie 2016 macht den Weg zum Kredit zum Hürdenlauf

Aries Merritt ist einer der Weltbesten Hürdenläufer der Welt. Seine stärkste Disziplin: die 110-Meter-Distanz. Aber wenn man den gängigen, derzeitigen Meinungen Glauben schenken mag, so würde auch er an den Hürden für einen Wohnkredit scheitern. Die Immobilien Richtlinie 2016 machen nun die Kreditvergabe-Kriterien strenger. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um. Lesen Sie hier, was die Immobilien Richtlinie 2016 für Ihre Kreditvergabe zu bedeuten hat.

Immobilien Richtlinie 2016 schlägt hohe Wellen

Kredite sind derzeit so billig wie noch nie, doch am Weg zum Eigenheim oder zur Gründung einer neuen Firma könnten neue Hürden auftauchen. Denn seit 21. März gelten neue Regeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten an Verbraucher zu Wohnzwecken.

Österreich, als Gesetzgeber, hat damit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum von der EU festgelegten Stichtag in ein nationales Recht umgesetzt.

Was ist ein Wohnimmobilienkredit?

Ein Wohnimmobilienkredit wird Verbrauchern gewährt. Es handelt sich hierbei um einen Kredit,

  • der entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert ist oder
  • der dem Erwerb oder dem Erhalt von Eigentum an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder dem Erwerb oder dem Erhalt grundstücksgleicher Rechte dient, wozu insbesondere Wohnungseigentum zählt.

Dabei waren während der Krise und auch im Jahr 2015 Wohnbaukredite ein regelrechter Eckpfeiler für einen Kreditwachstum in Österreich. Knapp 65 Prozent aller Kredite privater Haushalte waren 2015 Wohnbaukredite, insgesamt sprang das Wachstum an private Haushalte in Österreich Ende 2015 auf 2,1 Prozent – das ist der höchste Wert seit 2011. Die Zinsen für einen Wohnbaukredit waren laut Nationalbank Ende 2015 mit durchschnittlich 2,01 Prozent so niedrig wie nie zuvor.

Mehr Informationen finden Sie im Infoblatt der WKO

Auswirkungen der Immobilien Richtlinie 2016

Unterm Strich besagt die Richtilie, dass Kreditnehmer nun eine strengere Prüfung der Bank über sich ergehen lassen müssen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer Kalkulation, wie sich eine Erhöhung der Zinsen auf die Kreditwürdigkeit auswirken würde. Bleibt der Schuldner liquide? Kann er auch bei steigenden/angepassten Zinsen den Kredit abbezahlen?

Mehr Beratungspflichten bei Wohnkrediten und bei Kontoüberziehung

Vice-versa wird seitens der Banken bzw. vergebenden Unternehmen eine strengere Beratungspflicht bei der Vergabe entsprechender Immobilienkredite vorgeschrieben. Die persönliche und finanzielle Situation von Kreditnehmern ist beim Darlehensangebot also sehr streng zu prüfen.

Widerrufsjoker wird abgeschafft

Die Gesetzesänderung innerhalb der Immobilien Richtlinie 2016 schafft außerdem den sogenannten Widerrufsjoker ab.
Dieser besagte, dass Verbraucher ihre zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungenwiderrufen widerrufen konnten.
So war bei Immobiliendarlehen eine günstige Umfinanzierung mit Blick auf gesunkene Zinsen möglich.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag noch widerrufen wollen, müss Sie JETZT handeln. Denn am 21. Juni endet die dreimonatige Übergangsfrist.

Künftig erlischt das Widerrufsrecht bei neu abgeschlossenen Darlehen spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Auch Kleinunternehmen und Gründer betroffen

Der Wachstum bei Unternehmenskrediten ist laut Nationalbank 2015 abgeflaut. Im Dezember vergangenen Jahres lag dieser nur noch bei 0,6 Prozent. Auch die Finanzierung über Anleiheemissionen entwickelte sich im Jahr 2015 sehr schleppend.

Was bedeutet das für KMU und Gründer?

Kleinunternehmer und Gründer sehen sich in Zukunft mit noch mehr Hürden bei der Vergabe von Unternehmenskrediten konfrontiert. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmen wird in Zukunft noch mehr auf die Vergabe privater Kredite bzw. Crowdfunding-Mechanismen gesetzt.

Sehen Sie hier den Beitrag zur neuen in der ORF-Videothek

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Alles aus einer Hand: Vom Erstkontakt bis zum Termin beim Notar werden alle Schritte detailliert mit Ihnen abgesprochen. So machen wir Sie, unsere KundInnen, zu uns gleichgestellten GeschäftspartnerInnen. Nur so kann ein transparenter Verkaufsprozess gewährleistet werden.

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