Kaufanbot beim Wohnung verkaufen: Was ist das?
Kaufanbot beim Wohnung verkaufen: Was ist das?
Ein Kaufanbot gilt als verbindliche Kaufpreis-Übereinstimmung zwischen einem Kaufinteressenten und dem Eigentümer einer Immobilie. Worauf müssen Sie bei einem Kaufanbot achten und wie sieht ein professionelles aus? Unsere Experten von immoankauf.at verraten es Ihnen.
Kaufanbot beim Wohnung verkaufen: Details die Sie kennen müssen
- Was ist ein Kaufanbot genau?
- Wer legt das Kaufanbot?
- Wie muss der Kaufpreis richtig angegeben werden?
- Wie lange ist ein Kaufanbot gültig?
- Welche Rücktrittsmöglichkeiten gibt es?
Was ist ein Kaufanbot genau?
Mit einem Kaufanbot erklärt der Kaufinteressent gegenüber dem Eigentümer einer Immobilie verbindlich, dass er mit dem veranschlagten Kaufpreis einverstanden ist. Nimmt der Eigentümer das Kaufanbot an, so entsteht ein Kaufvertrag. Prinzipiell kann ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden, allerdings leidet die Beweisbarkeit darunter. Deswegen empfiehlt sich in jedem Fall die schriftliche Form. Meist geschieht dies durch ein Formular, das Sie entweder von Ihrem Makler oder Ihrem Immobilienankäufer erhalten. Die Unterschrift auf diesem Vertrag gilt als verbindliche Zusage.
Wer ist Anbotsleger?
Ein Kaufanbot kann sowohl von nur einer einzigen Person oder auch mehreren gemeinsam gelegt werden. Grundsätzlich enthält ein Kaufanbot alle wesentlichen Elemente des anschließenden Kaufvertrages. Aus diesem Grund sollte es auch von den richtigen Personen gelegt werden. Sprich jenen, die später im Kaufvertrag aufscheinen werden. Sollten mehrere Eigentümer, die Wohnung verkaufen, müssen Sie beachten, dass auch alle für den Kaufpreis und eine Verkaufsprovision (z.B. bei einem Maklerprozess) haften.
Kaufpreis richtig angeben
Mit dem Kaufpreis, auf den Sie sich geeinigt haben, ist es noch nicht getan. Beachten Sie, dass Nebenkosten wie eine etwaige Maklerprovision, die Eintragungsgebühr in das Grundbuch, und die Grunderwerbsteuer ebenfalls noch anfallen. Auch Notar- oder Rechtsanwalts-Kosten für Vertragserrichtung sowie die Treuhandschaft dürfen Sie nicht vergessen bei einem Wohnungsverkauf einzuplanen.
Befristung des Kaufanbots
Grundsätzlich steht es jedem Käufer frei, sein Angebot zeitlich zu begrenzen. Es wird sogar stark dazu geraten. Denn ohne zeitliche Befristung des Kaufanbots darf sich der Eigentümer praktisch unendlich Zeit lassen. Das spitzt vor allem den Konkurrenzkampf um die Immobilie zu und verschafft dem Verkäufer einen eklatanten Verkaufs-Vorteil.
Wir empfehlen unseren Kunden daher den Kaufanboten eine Gültigkeit von rund einer Woche zuzuschreiben. Damit sind meist beide Seiten gut abgesichert.
Bestehen Rücktrittsmöglichkeiten?
Ein Rücktritt von einem Kaufanbot ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Daher sollten Sie für einen solchen Fall selbst Vorsorge zu treffen.
Wie bereits erwähnt: Die Einigung über die Immobilie und Verkaufspreis reicht für das Zustandekommen des Vertrages schon aus. Aus diesem Grund sollten Sie ein Anbot für eine Wohnung auf keinen Fall leichtfertig unterschreiben. Sobald Sie Zweifel haben, sollten Sie das Kaufanbot von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Erfahrung im Immobilienbusiness prüfen lassen. Wird ein unvollständiges Kaufanbot angenommen oder sind Bestandteile unklar formuliert, ist ein Streit praktisch vorprogrammiert.
Ein Rücktrittsrecht kann in jedem Vertrag festgehalten werden. Neben den sogenannten “frei vereinbarten Rücktrittsmöglichkeiten” existieren auch gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrechte. Sie sind im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB erfasst.
Unser Steuerexperte für Immobiliengeschäfte, Mag. Christopher Grass, berät Sie hierzu gerne ausführlicher.