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Wie kann man in Österreich im Grundbuch einsehen?

Wie kann man in Österreich im Grundbuch einsehen?

Wenn Sie in Österreich Grund und Boden erwerben, also kaufen oder auch geschenkt bekommen, so muss dieser Erwerb im Grundbuch festgeschrieben werden. Hier wird eingetragen, wer die/der “bücherliche” Eigentümerin/”bücherlicher” Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen vorhanden sind. Lesen Sie hier, wer aller ins Grundbuch einsehen darf und warum diese Information so wichtig ist.

In Österreich darf jeder in das Grundbuch einsehen

  • Wozu dient das Grundbuch und welche Information wird eingetragen?
  • Wer kann wie in Österreich im Grundbuch einsehen?
  • Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?
  • Was kostet ein Grundbuchauszug?
  • Die immoankauf.at-Methode

 

Wozu dient das Grundbuch

Das Grundbuch wird von den jeweiligen Bezirksgerichten geführt. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verzeichnis, in welches bestehende dingliche Rechtsinformation eingetragen werden.

Zu diesen zählen:

  • Eigentum
  • Wohnungseigentum
  • Pfandrecht
  • Baurecht
  • Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten)

 

Darüber hinaus sind in bestimmten Anmerkungen z. B. auch Konkurse, bestehende Sachwalterschaften und/oder laufende Versteigerungsverfahren sowie Ersichtlichmachungen (Berechtigungen aus Grunddienstbarkeiten, öffentlich rechtliche Verpflichtungen etc.) eingetragen.
Der Sinn des Grundbuchs liegt also darin, anzuzeigen, dass alle oben erwähnten dinglichen Rechte dem Eintragungsgrundsatz nach nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können. Es wird neutral verwaltet und unterliegt somit dem Vertrauensgrundsatz. Das heißt, Sie können sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs in Verbindung mit der Urkundensammlung verlassen.

Wie kann man in Österreich im Grundbuch einsehen?

Prinzipiell erfolgt eine Einsicht in das Hauptbuch sowie die Hilfsverzeichnisse und in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen sowie auch in die aktuelle Grundbuchmappe (digitale Katastralmappe) bei Gericht. Dies geschieht in Form eines Ausdrucks der gewünschten Daten aus der Grundstücksdatenbank, das ist dann der sogenannte Grundbuchauszug.

Wo kann Einsicht genommen werden?

Zuständige Gerichte sind die jeweiligen Bezirksgerichte (ohne örtliche Beschränkung), außer dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Einsicht kann auch über Notare erfolgen, wobei eine Anfrage entweder persönlich vorgenommen werden kann oder das Gericht erstellt auf Wunsch Kopien. Telefonische Auskünfte werden nicht genehmigt.

Online Grundbuchauszug

Eine Grundbuchabfrage ist auch online über das Internet möglich. Die Grundstücksdatenbank wurde im Mai 2012 erneuert. Online Einsicht wird allen vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Verrechnungsstellen gewährt.

Wenn Sie also einen beglaubigten Grundbuchauszug zwecks Vorlage vor einer Behörde etc. benötigen, erhalten Sie diesen bei Gericht oder von Notarinnen/Notaren.

Aufbau eines Grundbuchauszugs

So sieht ein Grundbuchauszug in Österreich aus. Mehr dazu hier.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für Grundbuchauszüge und Auszüge aus dessen Hilfsverzeichnissen betragen in Österreich 13,70 Euro.

Für die Abfrage der Grundstücksdatenbank (“Grundstücksdatenbank neu”) fallen Gebühren wie folgt an:

Art der Abfrage Gebühren in Euro
Aktueller Grundbuchauszug (Vollabfrage einer Einlagezahl) 3,36
Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl) 1,79
Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde) 1,05
Abfrage des Personenverzeichnisses (je abgefragter Person) 1,68
Abfrage der historischen Einlagezahl (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen) für die letzten fünf Jahre 1,68
Abfrage der historischen Einlagezahl (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen) ohne zeitliche Beschränkung 3,99
Grundbuchauszug zu einem bestimmten Stichtag (je abgefragter Einlagezahl) 3,99
Grundbuch-Teilauszug zu einem bestimmten Stichtag (je abgefragtem Blatt) 2,31
Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe) zu einem bestimmten Stichtag 2
Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation) 1,68
Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde 1,68
Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis 1,68
Abfrage aus der Digitalen Katastralmappe (DKM-Grafik)
bis zu 500 m
bis zu 1.000 m
bis zu 2.000 m
3,36
11,60
44
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse (für ein bis zu zehn Grundstücke) 3,36
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse (für 11 bis 100 Grundstücke) 11,60
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse (für ein bis zu zehn Grundstücke) 3,57
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse (für 11 bis zu 100 Grundstücke) 13,70
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 10 Treffern) 1,05
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 100 Treffern) 3,36
Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis – Adresssuche (für bis zu 1.000 Treffern) 34
Abfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts 1,58

Die immoankauf.at-Methode: Wie wir welche Daten auslesen

Wir bei immoankauf.at verbürgen uns für Transparenz und Sicherheit. Aus diesem Grund kooperieren wir auch nur mit absolut verlässlichen Partnern. Zur Erstellung unserer Kaufangebote benötigen wir natürlich einen Grundbuchauszug. Über unterschiedliche, gesicherte Partner-Portale können wir Grundbuch, Firmenbuch, webERV, Melderegister, Gewerberegister etc. frei einsehen.
Uns interessieren vor allem die Eintragungen, die im Grundbuchauszug ersichtlich sind wie (z. B. Belastungen wie Vorkaufsrechte, Veräußerungsverbote, Pfandrechte etc.).
Diese Daten rufen wir natürlich nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, wenn Sie uns eine Verkaufsanfrage zusenden, ab.

Uns interessiert vor allem, wie viele Händler an der Immobilie oder dem Grundstück beteiligt sind oder waren, ob es ein Vorkaufsrecht gibt oder ob eventuell Kredite auf den Grund laufen. Auf Basis dieser Daten können wir transparente, in sich schlüssige Verkaufsberatung und Angebotsstellung bieten.