Liegenschaftsverkauf

Liegenschaftsverkauf Österreich: Der Kauf & Verkauf von Liegenschaften im Überblick

Liegenschaftsverkauf Österreich: Der Kauf & Verkauf von Liegenschaften im Überblick

Welche Dinge gilt es beim Liegenschaftsverkauf und -kauf in Österreich zu beachten? Was kann einen Käufer in die Bredouille bringen und rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Wir verraten es Ihnen

Liegenschaftsverkauf &-kauf in Österreich – das gilt es zu beachten

 

Zu Beginn geht es natürlich darum, das passende Objekt zu finden und alle Grundfakten wie Lage, Entwicklungsvoraussicht der Gegend, Größe und Preis ausreichend recherchiert zu haben. Ebenso empfiehlt es sich, Erkundigungen über den potentiellen Vertragspartner/die potentielle Vertragspartnerin einzuholen. Ist diese Basisrecherche erledigt, sind die rechtlichen Fragen zu klären und weitere Schritte zu planen.

Die 7 wichtigsten Punkte beim Liegenschaftskauf

 

  • Finanzen
  • Grundbuch
  • Grundverkehrsgesetze
  • Widmung
  • Erschließung des Grundstücks
  • Kaufangebot und Vertrag
  • Steuern und Nebenkosten

 

1. Finanzen:

 

Vorerst muss die eigene Finanzlage ausreichend geklärt sein, ein perspektivisch ausgerichteter Finanzplan kann dabei hilfreich sein. Bei Bedarf sollte über Möglichkeiten und Folgen eines Kredits nachgedacht und verhandelt werden.

 

2. Grundbuch:

 

Ein Blick in das Grundbuch und ein Grundbuchsauszug der im Interesse stehenden Liegenschaft sind empfehlenswert, da hier erkennbar ist, wer tatsächlich Eigentümer/in der Liegenschaft ist bzw. ob es gegebenenfalls mehrere Eigentümer/innen gibt, was wiederum für den Vertragsabschluss relevant ist. Ebenso sind aus dem Grundbuch eventuell vorhandene bücherliche Belastungen, wie öffentlich-rechtliche Belastungen, Hypotheken oder Dienstbarkeiten, ersichtlich.

Auch am Ende des Liegenschaftserwerbs spielt das Grundbuch noch eine wichtige Rolle, da eine Eigentumsübertragung, von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Einantwortung, Erteilung des Zuschlages) erst mit Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch endgültig abgeschlossen ist.

Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. Ein Grundbuchsauszug ist bei jedem Bezirksgericht und bei jedem Rechtsanwalt/jeder Rechtsanwältin gegen eine geringe Gebühr zu erhalten. Auch wir bei immoankauf.at können in das Grundbuch einsahen. Wie das geht, lesen Sie hier.

 

3. Grundverkehrsgesetze:

 

Grundverkehrsgesetze sind auf Landesebene geregelte Gesetze, die den Erwerb von Grundstücken regeln. Somit hat jedes Bundesland sein eigenes Grundverkehrsgesetz, weshalb je nach Lage des kaufgegenständlichen Grundstücks das jeweils passende Grundverkehrsgesetz herangezogen werden muss. Besonders bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und beim Erwerb von Grundstücken durch ausländische Staatsbürger/innen bedarf es besonderer Genehmigungen.

 

4. Widmung:

Des Weiteren ist die Widmung einer Liegenschaft von Bedeutung, da sie darüber Auskunft gibt, welche Nutzungsart für das Grundstück festgelegt wurde, beispielsweise als Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche etc. Die Widmung bedeutet nicht, dass das Grundstück tatsächlich auch so genutzt wird, aber legt fest, dass es auf keine andere Art und Weise genutzt werden darf. Die Widmung zeigt auch, ob aufgrund ihrer Festlegung eine besondere grundverkehrsgesetzliche Genehmigung, wie beispielsweise bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, eingeholt werden muss.
Die Festlegung der Widmung erfolgt im Flächenwidmungsplan der Gemeinden, weswegen die Informationen über die Widmung einer Liegenschaft auch beim zuständigen Gemeindeamt zu erhalten sind. Nur die Widmung des Flächenwidmungsplans ist hierfür relevant, jene im Grundbuchsauszug nicht.

5. Erschließung des Grundstücks:

 

Der Stand der Erschließung eines Grundstücks ist vor allem dann von Relevanz, wenn ein Hausbau geplant ist. Erschließung bezeichnet die baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen, die ein Grundstück im weitesten Sinne zugänglich und nutzbar machen, wie eine Zufahrt, Anschlüsse von Trinkwasser, Abwasser, Strom etc. Nicht zu unterschätzen und einzuplanen sind die Kosten allfälliger Erschließungsmaßnahmen.

Die Informationen über den Stand der Erschließung und die zu erwartenden Erschließungskosten des potentiell zu erwerbenden Grundstückes sind beim zuständigen Gemeindeamt zu erhalten.
Steht die Bebauung der Liegenschaft zur Diskussion, sind auch allfällige Baubestimmungen zu respektieren, auch darüber gibt das zuständige Gemeindeamt Auskunft.

 

6. Kaufangebot und Vertrag:

 

Bezüglich des Kaufangebots und des Kaufvertrages ist es ratsam, genau zu beachten, wo und was gesagt wird, dh ob man selbst bereits bindende Erklärungen abgibt, ob man sich dessen bewusst ist und ob die andere Vertragspartei eine Äußerung vielleicht anders bzw. falsch verstehen könnte, sowie wo und was man unterschreibt.

 

7. Steuern und Nebenkosten:

 

Beim Erwerb einer Liegenschaft entsteht bereits durch das Zustandekommen des Vertrages eine Steuerpflicht der Vertragsparteien. Die Grunderwerbssteuer beträgt bei entgeltlichen Verträgen im Regelfall 3,5% der Gegenleistung – bei einem Kaufvertrag ist dies der Kaufpreis – bzw. bei anderen Verträgen und Erwerbsvorgängen 3,5% des Grundstückswertes.

Zusätzlich fallen Nebenkosten wie das Honorar des Maklers/der Maklerin, das Honorar des Vertragserrichters/der Vertragserrichterin, und grundbücherliche sowie andere Verwaltungsausgaben, wie vor allem die gerichtliche Eintragungsgebühr an und müssen daher stets bedacht werden. Die Eintragungsgebühr für Eigentumsrechte beträgt 1,1% der Gegenleistung, während für Pfandrechte eine Eintragungsgebühr, welche 1,2 % der Pfandsumme entspricht, zu entrichten ist. Auch sind Kosten der Beglaubigung der Unterschriften zu berücksichtigen.

 

Liegenschaftsverkauf an immoankauf.at

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