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Warum ist das Nutzwertgutachten wichtig beim Immobilienverkauf?

Warum ist das Nutzwertgutachten wichtig beim Immobilienverkauf?

“Warum ist das Nutzwertgutachten wichtig, wenn ich meine Immobilie verkaufe?” Diese Frage stellen uns viele Kunden. Darum dieser Artikel, in dem Sie alles wichtige erfahren.

Warum das Nutzwertgutachten wichtig ist für Ihren Immobilienverkauf:

 

Lesen Sie hier:

  • Was das Nutzwertgutachten ist
  • Welche Daten es beinhaltet
  • Wieso das Nutzwertgutachten wichtig ist
  • Wie wir von immoankauf.at an ein Nutzertgutachten kommen

 

Was ist das Nutzwertgutachten

Das Nutzwertgutachten (oder die rechtskräftige Entscheidung über die gerichtliche Nutzwertfestsetzung) – in Österreich auch Parifizierung genannt – dient der Begründung von Wohnungseigentum. Das heißt, es beschreibt die Eigentumsanteile einer Immobilie.

Dazu wird jedes in der Liegenschaft befindliche Wohnungseigentumsobjekt (hierbei kann es sich z. B. um eine Wohnung, ein Geschäftslokal oder evtl. auch Garagenplatz handeln) von einem Sachverständigen oder Ziviltechniker bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung wird “Nutzwert” genannt.

Das ganze wird als Bruch ausgedrückt:

Der Zähler des Nutzwertes wird aus der Nutzfläche unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen für werterhöhende oder wertverminderte Eigenschaften berechnet. Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentumsobjekts. Wandstärken oder auch der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen werden hierbei abgezogen.

Der Nenner des Nutzwertes entspricht der Summe aller einzelnen Nutzwerte der Liegenschaft.

Auf Basis des Nutzwertgutachtens wird in weiterer Folge der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen.

Warum ist ein Nutzwertgutachten wichtig?

 

Mit Hilfe des Nutzwertgutachtens werden die Mindestanteile an den wohnungseigentumstauglichen Objekten ermittelt. Jeder Miteigentümer muss einen solchen Mindestanteil an der Liegenschaft haben. Darunter ist jener Miteigentumsanteil zu verstehen, der zum Erwerb von Wohnungseigentum an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt erforderlich ist.

Das Nutzwertgutachten soll im Großen und Ganzen das Verhältnis der Wohnungseigentumsobjekte zueinander darstellen und somit die künftige Verteilung der Aufwendungen, der Betriebskosten und Erträge innerhalb der Liegenschaft für die Miteigentümer ermöglichen.

Wozu benötige ich beim Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie ein Nutzwertgutachten?

Die Nutzwertberechnung legt einen Berechnungsschlüssel fest, um z. B. den Betriebskostenanteil der einzelnen EigentümerInnen zu ermitteln. Somit stellt das Nutzwertgutachten einen wichtigen Bestandteil beim Verkauf eines Wohnungseigentumsobjektes dar.

Nutzwertgutachten anfordern oder in Auftrag geben

Als Privatperson kommen Sie hier an einem Sachverständigen nicht vorbei. Denn das Wohnungseigentumsgesetz legt fest, dass Nutzwerte ausnahmslos durch das Gutachten eines Ziviltechnikers für Hochbau oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Hochbau- oder Immobilienwesen zu ermittelt werden darf.

Wollen Sie also ein Nutzwertgutachten in Auftrag geben, sollten Sie also einen geeigneten Ziviltechniker kontaktieren. Die Kosten für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens variieren. Am besten Sie holen sich gleich mehrere Angebote ein:

 

Wenn Sie ein bereits erstelltes Nutzwertgutachten anfordern möchten, können Sie dies über die für die Liegenschaft zuständigen Hausverwaltung oder beim zuständigen Bezirksgericht erledigen.

Welche Inhalte finden sich in einem Nutzwertgutachten?

 

  1. Topografische Aufstellung und Auflistung der vorhanden Räumlichkeiten und Außenanlagen mit Angaben zu Größe und bestehender Widmung.
  2. Feststellung des Bestandes an Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und die auf der Liegenschaft vorhandenen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge (Erstellung der § 6 WEG=Wohnungseigentumsgesetzbescheinigung).
  3. Festlegung der einzelnen Richtnutzwerte für Räume und Zubehörteile, Ermittlung der Zu- und Abschläge.
  4. Berechnung der Nutzwerte der Wohnungseigentumsobjekte
  5. Zusammenfassung von Gesamtnutzwert und Einzelnutzwerte

 

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