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Wohnung nach Scheidung: verkaufen oder nicht?

Wohnung nach Scheidung: verkaufen oder nicht?

Wie oft habe ich diesen traurigen Fall schon miterleben “müssen”: Eine anfangs glückliche Ehe zerbricht. Nun geht es darum, das Vermögen auf die beiden Scheidungsparteien aufzuteilen. Das ist bei finanziellen Rücklagen nicht so das Problem, doch bei Immobilien fällt die Sache schon schwerer. Schließlich kann diese nicht einfach geteilt werden. Ich möchte Ihnen hier näher erklären, was mit Ihrer Wohnung nach Scheidung geschieht und wie Sie etwaige Probleme beim Verkauf einfach und sicher verhindern können.

Was geschieht mit einer Wohnung nach Scheidung?

Folgenden Themen wollen wir uns heute widmen:

  • Wer bekommt die Wohnung im Scheidungsfall?
  • Lösung 1: Die Wohnung nach der Scheidung vermieten
  • Lösung 2: Die Wohnung nach der Scheidung verkaufen
  • Sonderlösung: Die Wohnung nach Scheidung verkaufen und zurückmieten

 

Wer bekommt die Wohnung im Scheidungsfall

Prinzipiell gilt das Wohnrecht in der Ehewohnung für beide Partner, bis die Ehe geschieden wird. Bei Streitfällen zieht eine Partei aber meistens relativ früh aus. Wer die Wohnung nach Scheidung bekommt, hängt dann davon ab, wer Eigentümer ist und wie die vertragliche Regelung ist. Normalerweise werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse gleichermaßen aufgeteilt:
Und zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten. Hausrat und Ehewohnung fallen ebenso darunter wie zum Beispiel das gemeinsame Auto oder auch die Zweitwohnung.

Von der Aufteilung ausgenommen sind:

Sachen, die von der Ehegattin/dem Ehegatten

  • in die Ehe eingebracht,
  • von Todes wegen erworben oder
  • ihr/ihm von Dritten geschenkt wurden.

In der Regel ist es aber so, dass die Wohnung beiden Eheleuten gleichermaßen gehört. Und da Sie nicht einfach den Grundriss hernehmen können und die Wohnung à la „dir gehören fortan Bad, Vorzimmer und der Dachboden“ aufteilen können, wird die Sache kompliziert. Meist ist nämlich kein Ex-Ehepartner liquide genug, um dem jeweils anderen seine Hälfte einfach abzukaufen.

Folgende Möglichkeiten bieten sich Ihnen nun:

Lösung 1: Die Wohnung nach der Scheidung vermieten

Wenn keiner der beiden Partner über die Mittel verfügt, die ehemalige Ehewohnung alleine zu halten, können Sie diese vermieten. Diese Lösung bietet sich besonders an, wenn die Immobilie nicht so rasch verkauft werden kann. In diesem Fall kann durch eine Vermietung ein Gewinn erzielt werden, den die beiden Eheleute untereinander ganz einfach aufteilen. Auch die Kosten für Instandhaltung bzw. etwaige Anschaffungen oder Sanierungen sind gerecht aufzuteilen.

ACHTUNG:
Diese Lösung empfiehlt sich nur für Partner, die ein gewisses Maß an Kontakt pflegen und diesen (im Guten) auch über die Ehe hinaus halten möchten. Schließlich müssen die Beiden wichtige Themen besprechen können, ohne sich gegenseitig die Halsschlagadern aufschneiden zu wollen.

Die Wohnung nach der Scheidung verkaufen

Die wohl einfachste und fairste Lösung, wenn keine der beiden Parteien, die Immobilie behalten möchte. Hier liegt allerdings der springende Punkt: Keiner der beiden kann gegen seinen Willen gezwungen werden, das Eigenheim zu verkaufen. Herrscht hingegen Übereinstimmung und findet sich ein Wohnungskäufer, wird der Erlös zwischen den beiden Parteien aufgeteilt, noch offene Schulden können in diesem Fall ebenso einfach gegengerechnet werden.

Wie wir von immoankauf das so machen:

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Sonderlösung: Die Wohnung nach Scheidung verkaufen und zurückmieten

Will eine Partei das Eigenheim nicht aufgeben, kann es sich aber nicht leisten, die ehemals bessere Hälfte auszubezahlen, so haben wir von immoankauf eine ganz besondere Lösung:

Die Wohnung verkaufen, den Partner auszahlen und anschließend zurückmieten.

Dieser exklusive Service richtet sich an alle Ehepartner, die sich das Ausbezahlen des Ex nicht leisten können, Ihr Zuhause aber nicht aufgeben wollen. Wir machen Ihnen ein faires Kaufangebot und kaufen Ihre Wohnung so wie sie ist. Der Betrag kann anschließend einfach und fair zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Zeitgleich einigen wir uns mit Ihnen über die Konditionen einer Rückmietung und vereinbaren einen fixen Mietvertrag. So verkaufen Sie Ihre Ehewohnung, und mieten ein “neues” Zuhause.