Beim Wohnung verkaufen Steuern beachten – das ist das Motto!

“Beim Wohnung verkaufen Steuern beachten” – das ist das Motto von unserem Steuerexperten Mag. Christopher Grass. Immer wieder treten unsere Kunden an ihn heran, um Auskunft über die fälligen Steuern beim Wohnung verkaufen zu erhalten. In diesem Artikel fasst er diese zusammen.

Egal, ob Wohnung, Haus oder Grundstück – in Österreich fallen seit 1. Januar die neuen Immobiliensteuern 2016 an. Und diese können Sie vor ungeahnte Kosten stellen. Mag. Christopher Grass, Steuerexperte im Immobiliengeschäft klärt Sie in unserem Interview auf:

Beim Wohnung verkaufen Steuern beachten: Aber welche?

  • Die höhere Immobilienertragssteuer
  • die Besteuerung auf Veräußerungsgewinn
  • Ab 2016 gilt kein Inflationsausgleichs mehr
  • Höhere Grunderwerbssteuer

Seit 1.1.2016 gelten neue Steuern beim Wohnung verkaufen. Viele Immobilienbesitzer sind verunsichert. Was kann man tun?

Stimmt, immer mehr Besitzer verlieren den Überblick, allein bei immoankauf melden sich viele Nutzer, weil sie sagen, sie kennen sich nicht aus und teilen uns mit, dass Sie massive Angst haben. Prinzipiell kann man nichts tun, um die neuen Regelungen zu umgehen, das wäre ja aber auch nicht der Sinn eines neuen Gesetzes. Oberstes Gebot ist aber: “Beim Wohnung verkaufen Steuern beachten”! Das heißt, ich empfehle jedem Kunden, sich vor einem möglichen Verkauf bzw. einem Erbantritt mit späterem Verkauf über die neuen Regelungen genau zu informieren.

Welche neuen Steuern sind für Immobilieneigentümer denn nun besonders zu beachten? Und was hat sich geändert?

Die Immo-Ertragssteuer steigt künftig von 25 auf 30 Prozent an. Die Bemessungsgrundlage wird erhöht, da der Inflationsabschlag ab dem Jahr 2016 abgeschafft wird. Der Inflationsabschlag von 2 % (bei Verkauf von Neuvermögen ab dem 11. Besitzjahr) fällt weg. Die neue Grunderwerbsteuer wird nicht mehr vom Einheitswert berechnet sondern nun vom deutlich höheren Verkehrswert.
Eine detaillierte Auflistung der neuen Immobilien-Steuern 2016 finden Sie in einem weiteren meiner Artikel.

Normalerweise gibt es eine Schonfrist bei neuen Steuern. Auch in diesem Fall?

Es ist leider festzustellen, dass bei der neuen Immo-Est extrem kurze Fristen vom Gesetzgeber eingeräumt wurden. Die ursprüngliche Einführung war sogar rückwirkend, wobei grundsätzlich sämtliche Grundbesitzer in Österreich um 3,5 % des Verkaufswertes enteignet worden sind. Die Erhöhung per 1.1.2016 wurde innerhalb von einigen Monaten durchgepeitscht. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es somit nicht.

Wenn ich nun also eine Wohnung verkaufen möchte, welche Möglichkeiten habe ich, um möglichst wenig abzugeben?

Es ist zwischen Alt- und Neufall zu unterscheiden, weiters sind Befreiungen für Hauptwohnsitze möglich. Beim Altfall ist die Belastung halbwegs verkraftbar, beim Neufall muss versucht werden, den Gewinn so weit wie möglich zu reduzieren. Belege über Kaufspesen sind aufzuheben, größere Renovierungen oder Erneuerungen können vom Gewinn abgezogen werden, jedoch nur mit Beleg!
Auch beim Altfall kann es sein, dass gar kein Gewinn angefallen ist und mit der Option zur Regelbesteuerung die Immo-Est zurückgeholt werden kann.

Haben Sie sonst noch Tipps für Verkäufer?

Um keine Fehler zu machen, sollte vorab ein Steuerberater befragt werden. Beim Verkauf an die immoankauf wird dieser Service kostenlos von mir als ausgebildeter Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilenbesteuerung bereitgestellt. Anderen Verkäufern kann ich also nur empfehlen, sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens zu wenden. Wer seine Wohnung heuer verkauft MUSS einfach kompetent beraten werden. Manchmal ist es besser, noche in paar Monate zu warten und dafür abgesichert zu sein, als überhastet einen Kaufvertrag einzugehen.

Über Mag. Christopher Grass

mag. christopher grass

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